Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das zentrale Gremium der medizinischen Selbstverwaltung und konkretisiert den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung im stationären, ambulanten und zahnärztlichen Bereich. Gem. §§ 92a, 92b SGB V fördert der Gemeinsame Bundesausschuss neue Versorgungsformen und die Versorgungsforschung. Die Durchführung, Vorbereitung und Umsetzung der Förderung erfolgt über den Innovationsausschuss und seine Geschäftsstelle.

 

Der Gemeinsame Bundesausschuss, Geschäftsstelle des Innovationsausschusses, sucht Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Vollzeit, befristet bis 31.10.2026 als

 

Referent/in (m/w/d) Überführung abgeschlossener Projekte

Kennziffer: 2025/IA-Ref-01

 

Ihre neue Tätigkeit:

Das zeichnet Sie aus:

Unser Angebot:

Wir passen zusammen? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis zum 21.07.2025.

 

Für Rückfragen steht Ihnen Franziska Kriegs, Personalbereich, gern zur Verfügung.

 

Innovationausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss
Gutenbergstraße 13
10587 Berlin
Tel.: 030/275838-32
www.innovationsfonds.g-ba.de